Psychopathie existiert nicht als Diagnose. Als Psychopath wird aber gemeinhin jemand bezeichnet, der keine Empathie und kein Gewissen hat und zeigt. Das „gefährliche“ an einem Psychopathen ist, dass dieser dennoch weiß, wie soziale Interaktion funktioniert und so andere zu seinem Zweck manipuliert.

Wenn man nach einer medizinischen Diagnose schaut, findet man dort ICD-10 F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung mit der folgenden Beschreibung:

Eine Persönlichkeitsstörung, die durch eine Missachtung sozialer Verpflichtungen und herzloses Unbeteiligtsein an Gefühlen für andere gekennzeichnet ist. Zwischen dem Verhalten und den herrschenden sozialen Normen besteht eine erhebliche Diskrepanz. Das Verhalten erscheint durch nachteilige Erlebnisse, einschließlich Bestrafung, nicht änderungsfähig. Es besteht eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten, eine Neigung, andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das Verhalten anzubieten, durch das der betreffende Patient in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist.
Persönlichkeit(sstörung):
- amoralisch
- antisozial
- asozial
- psychopathisch
- soziopathisch

Übrigens erstaunlich wie schnell du weg bist. Ich war nur kurz anderweitig beschäftigt, nach dem wir geschrieben haben und als ich zurück kam war ich auch schon gesperrt...

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Bin ich schwanger mit 14?

Also ich bin w/14 und mein Freund m/16.

zuvor möchte ich sagen dass ich psychisch krank bin und auch borderline habe.

und ich soll auch in eine Wohngruppe also ich hatte schon mehrere Besichtigungen und hab am Wochenende schon Probewohnen in meiner 2. Wohngruppe.

so also ich und mein Freund sind seit fast 2 Monaten zsm und haben eine gesunden Beziehung würde ich sagen. Wir führen eine Fernbeziehung (9h Entfernung) und haben uns über ome kennengelernt. Am Freitag hat er meine Mutter kennengelernt (meine Mutter mag ihn) ich glaub es wäre wichtig zu sagen noch dass meine Eltern streng katholisch sind.

also ich rede schon wieder um den heißen Brei kommen wir zur Sachen: wir hatten Sex

nicht nur einmal sondern insgesamt schon 7 mal. Die ersten 2 Male haben wir mit Kondom verhütet aber er hat halt einmal kurz ohne reingesteckt und es hat sich gut angefühlt deswegen haben wir dann die nächsten Male mit rausziehen gemacht.

Aufgrund meiner Erkrankung bin ich oft impulsiv und hatte auch öfter mal komischen Kinderwunsch.
Am Freitag hatten wir dann Sturm bei mir und hatten gleich 3x Sex an einem Tag. Alle Male ist er in mir gekommen weil ich ihm sagte das das ok ist weil ich wie gesagt impulsiv bin.

Ich hatte eh nicht meinen Eisprung und so. Irgendwie will ich ein Kind weil ich dann einen Grund hätte am Leben zu bleiben und mich nicht umzubringen aber ich weiß halt auch aufgrund meiner Schwester das Kinder nicht grad so easy sind.

aufjedenfall habe ich Angst dass ich schwanger bin. Ab wann kann man einen Test machen ? Die flo App sagt dass ich in 3 Tagen meine Periode bekommen soll. Mir ist heute irgendwie übel.

was soll ich tun ?
wenn ich schwanger wäre und dann in einer Wohngruppe wäre was würden die dann machen ?
ich als Katholik darf nicht abtreiben

danke schon mal im Voraus für die Antworten und sorry für den langen Text :)

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Das mit dem Kind kannst du vergessen, du wirst unabhängig von deinem Alter in absehbarer Zeit nicht dazu in der Lage sein für einen anderen Menschen zu sorgen.

Geh zum Arzt und besorg dir ein Verhütungsmittel auf das du nicht während des Geschlechtsverkehrs achten musst. Am besten etwas wie das Hormonimplantat, dann kannst du auch nicht an manchen Tagen vergessen es zu nehmen.

Solltest du wirklich schwanger sein, wird dir das Jugendamt dein Kind wegnehmen. Und natürlich kannst und solltest du abtreiben und komm bloß nicht mit deinem Glaube. Ich konnte schon gar nicht mehr mitzählen wie oft ich schon Sex hatte als ich so alt war wie du, aber wenigstens tue ich nicht so scheinheilig.

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Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht im Sinne des Kindes zu handeln und das Recht im Rahmen des Kindeswohl Entscheidungen zu treffen. Wenn du als Erziehungsberechtigte der Auffassung bist, dass die beschriebene Situation sich nachteilig auf dein Kind auswirkt, dann ist es dein Recht und deine Pflicht, die Handlung zu unterbinden.

Unter anderem das in „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22“ (www.gesetze-im-internet.de) beschriebene Recht wird hierbei auf dich als Erziehungsberechtige übertragen. Der gesetzliche Weg wäre eine Strafanzeige bei einer Strafverfolgungsbehörde und für Schadensersatzansprüche eine zivilrechtliche Klage.

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Wir übernehmen die Kosten, wenn die Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer unserer Leistungen zusammenhängen. Außerdem muss es sich um die nächst erreichbare Einrichtung handeln oder Ihr Arzt überweist Sie zu einem weiter entfernten Ort. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung.
In folgenden Fällen können wir die Kosten für Fahrten übernehmen:
Rettungsfahrten ins Krankenhaus,
Beförderungen mit dem Krankentransportwagen
Fahrten, die deshalb notwendig sind, weil Sie:
voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
im Krankenhaus entbinden,
an einer stationären Vorsorgekur oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen oder
zu einer ambulanten Operation fahren, die einen stationären Aufenthalt vermeidet.
Fahrten zur ambulanten Behandlung, weil Sie:
zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie fahren müssen,
Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H" besitzen,
den Pflegegrad 4 oder 5 haben,
den Pflegegrad 3 haben und ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Quelle: Wann über­nimmt die TK Fahr­kos­ten? - www.tk.de

Das ist gesetzlich geregelt und auch bei jeder anderen gesetzlichen Krankenversicherung so. Bei einer privaten Krankenversicherung muss man die Kosten meistens erst selber übernehmen und dann eine Rechnung einreichen, die dann je nach Versicherung (teilweise) erstattet wird.

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Angebliche Verletzungen beim Geschlechtsverkehr

Die Vorstellung, dass das Hymen bei einem ersten vaginalen Intimverkehr (Defloration) immer einreißt, entspricht nicht der Realität. Der Schleimhautsaum ist sehr dehnbar und hat ähnlich wie die Vagina eine Fähigkeit, sich stark zu weiten (beispielsweise bei der Geburt) und wieder zusammenzuziehen. Etwa drei von vier Frauen haben daher beim ersten vaginalen Intimverkehr keine Blutungen; zudem stammen eventuelle Blutungen meist nicht vom Hymen, sondern von Verletzungen der vaginalen Schleimhaut.

Hymen

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