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Antwort
faband laut Gesetz macht Er (21) sich nicht strafbar. Theoretisch ist auch ein einvernehmlicher Geschlechtsakt erlaubt. Da sieht es der Gesetzgeber wie folgt: Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.