Das stimmt so nicht: meine eltern sind arbeitsrechtler und ich bin selber erst 17 und arbeite am mittwoch und am wochenende in einer bäckerei (in der woche gehe ich nich aufs gymnasium). Das klappt also wunderbar! Das arbeitsverbot für minderjährige gilt nicht bei allen berufen, die tätigkeitsfelder die im bereich verkauf sind , wurden größtenteils von dieser regelung ausgenommen. Die sache mit der gesundheitseinweusung erklären dir die arbeitgeber bei der einstellung, das ist einfach nur so ein vortrag der in dem gesundheitsamt in deiner stadt gemacht wird ( dauer ca 2 stunden) dann kriegst du eine bescheinigung dass du belehrt wurdest und fertig ist der ganze kladeradatsch. Ich wünsche dir viel erfolg und lass dich nicht entmutigen! Mir haben die leute ähnliches gesagt und trotzdem hatte ich (sogar!!!!)zwei wochen nach der bewerbung den job trotz minderjährigkeit

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