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Die Bahn wird behaupten, das bei Erwerb der Bahncard genauso wie beim Erwerb eines Fahrscheins kein Wiederrufsrecht besteht, da es nicht unter das Fernabsatzgesetz, sondern das Personenbeförderungsgesetz fällt.
Auf Kullanz ist nicht zu hoffen, auch wenn man genau genommen mit der Bahncard ja keine Personenbeförderung, sondern ein Rabatt-Recht (Finanzdienstleistung?) erwirbt. - Letzteres aber wieder eingeschränkt auf Personenbeförderung... von daher - m.E. nicht ganz eindeutig.