also in der ersten fahtstunde hat er viel geholfen an den pedalen also immer anfahren und so schalten ging sehr schnell (in der 2. liefs gut) ab und zu mal den falschen genommen kann passieren ;) spur halten konnt ich schon am anfang :) ich wüde sagen nach der 4. stunde wurde das helfen mit den pedalen weniger und dann ab der 8. bin ich alleine gefahren. ab und zu gings dann aus aber das war nicht schlimm :) Im allgemeinen ist aber egal wie gut oder schlecht die anderen waren es kommt auf dich an !! man kann sich nicht mit anderen messen, der fahrlehrer meldet dihc zur prüfung an wenn du bereit bist :) am anfang kann es auch mal schlecht laufen oder auch zwischendrin wenn du mal nen schlechten tag hast oder so... ich hab (denke ich) viele stunden gehabt (20 normale+Sonderfahrten) weil ich zu früh angefangen habe und dann noch keine prüfung machen konnte weil man ja erst 4 wochen vorm bday die praxis machen darf . Hab dann die Prüfung auf anhieb ohne probleme bestanden :)

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haben halt nur noch wenige meist ist ein magnetschild hinten auf dem auto drauf oben haben es halt nur noch sehr wenige ist halt so. Ich bin seit 2 woche fertig udn meine fahrschule hatte keins und an der schule sind immer n haufen fahrschulautos und bis auf eins haben die das alle nicht

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das brauch einfach ein wenig zeit :) ich hab gestern meine praktische prüfung bestanden aufs 1. mal und am anfang ging auch nichts so wirklich dauernd abgewürgt und das gleiche problem wie du gehabt ;) das legt sich recht schnell und du wirst schnell verbesserung merken :D viel spaß noch :)

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http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_alkohol.pdf

An Jugendliche ab 16 Jahre darf Bier, Wein und Sekt in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit – laut § 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) – verkauft und das Trinken darf gestattet werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) begleitet werden. Einigen Getränken werden Geschmacksverstärker zugesetzt. So gibt es z.B. Biere mit Tequila-Geschmack. Sie gelten als Biere und dürfen ab 16 Jahre konsumiert werden. Nur mit Wein angereicherte Mixgetränke fallen auch unter diese Regelung (ab 16 Jahre). Achtung: Alkoholfreies Bier kann bis zu Alc 0,5% Vol. und Nähr-/Malzbier bis zu Alc 1,4% Vol. enthalten!

H o c h p r o z e n t i g e s Branntweinhaltige Getränke, z.B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntwein dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG.

„ A l c o p o p s “ e r s t a b 1 8 J a h r e Alle Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oder anderem hochprozentigen Alkohol enthalten, fallen unter das absolute Abgabe- und Trinkverbot für Minderjährige (unter 18 Jahren), auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei Bier und meist unter dem von Wein liegt!

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