Die Begründung mag vielleicht für kleinere Kinder Halt haben, aber was die älteren Schüler angeht, so könnte man doch genauso behaupten: Der Pausenhof wird wegen möglichen Gefahren gesperrt - es könnte ja ein Meteorit vom Himmel fallen.

Es geht hier wohl eher darum, dass das Gelände nicht verlassen wird - wenn auch mit etwas rigorosen Mitteln.

Vor allem während der Freistunden sollte dir als älteren Schüler erlaubt sein, das Gebäude auch verlassen zu dürfen. Immerhin muss man doch auch irgendwann mal lernen, etwas Verantwortung zu übernehmen und wieder rechtzeitig auftauchen. Dass ihr auf euch selbst aufpassen könnt, die Straße zu überqueren - das darf allerdings vorausgesetzt werden.

lG

...zur Antwort

Ich kann dir einen Austriazismus als Alternative nennen, den wir hier regional gerne verwenden: leiwand.

Und Thema Anglizismen: Es gibt weitaus mehr, als man so denkt. Schon alleine im Bereich der IT strotzt der Wortschatz nur so vor lauter Anglizismen.

Hier mal ein paar Beispiele zu Anglizismen: http://de.wiktionary.org/wiki/Wiktionary:Deutsch/Liste_der_Anglizismen

lG

...zur Antwort

Rechtlich gesehen hat das für dich keinerlei Folgen, allerhöchstens die Friseure könnten sich etwas verwundert über solch einen 'kleinen Einzelgänger' zeigen (Das ist übrigens nicht böse gemeint).

Allerdings solltest du dabei eines bedenken: Aus welchen Gründen deine Eltern es dir auch immer verbieten, froh werden sie über solch eine eigenmächtige Entscheidung deinerseits wohl kaum sein.

Wenn du also wirklich vor hast, das durchzuziehen, erwäge auch vorher noch ein Mal die möglichen Konsequenzen. Auf jeden Fall wäre dir eher anzuraten, das ganze noch ein Mal mit deinen Eltern zu besprechen, ruhig und sachlich.

...zur Antwort

Das einfachste wird wohl sein, dass du die Karten beim Verkauf kaufst und ihr anschließend durch die Kontrolle geht.

Die goldene Regel hierbei lautet: Natürlich verhalten. Denkt einfach nicht daran und verhaltet euch ganz normal, dann wird das schon klappen.

Ich weiß zwar nicht, welchen Film ihr euch da ansehen wollt (immerhin hat die FSK Freigabe schon seine Gründe) aber so verwaschen wie die Grenzen heutzutage sind, dürfte der Unterschied von weniger als einem Jahr (sie befindet sich ja wohl immerhin schon im 16. Lebensjahr) kaum gravierend sein.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.