Ermittlungsverfahren bei Trunkenheit am Steuer eingestellt?

Moin,

ich schildere einmal kurz was vorgefallen ist. Vor ca. drei Monaten bin ich nachts mit einem E-scooter von einer Party nach Hause gefahren. Leicht angetrunken. Es kam wie es kommen musste, die Herren in Blau halten mich an. Pusten, 1,37. Mit auf die Wache zum Blut abnehmen. Führerschein ist direkt eingezogen worden (freiwillige Abgabe). Bis vor zwei Wochen habe ich nichts gehört. Dann der Brief: Ihnen wird vorgeworfen blala.... Blutalkoholtest ergab 1,51 Promille.

Dann habe ich einige persönliche Angaben im Befragungsbogen gemacht und im freien Textfeld kurz Reue gezeigt und meine Sicht der Dinge beschrieben.

Jetzt der Wichtigste Teil:

vorgestern bekomme ich einen Anruf von der Staatsanwältin (direkt angerufen zu werden fand ich schon erstmal komisch): da ich mir noch nie hab was zu Schulden kommen lassen, würde sie, laut ihrer Aussage, das Ermittlungsverfahren gerne Einstellen und mir meinen Führerschein zurück geben. Da dieser mir ja aber schon seit 2-3 Monaten entzogen wurde, würde sie es nur machen, wenn ich keinen Schadensersatz verlange.

Heute dann der Brief mit Führerschein. Allerdings stand dort nicht direkt wörtlich drinne, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nur, dass es darum geht. Aber warum sollten sie mir sonst einfach meinen Lappen zurück geben?

Meine Frage nun: kommt da noch was (Bußgeld, erneute Anzeige etc.??)

Ich weiß nicht so Recht was ich davon halten soll. Klar, Führerschein wieder, juhuu, aber dennoch komisch nicht zu wissen was nun wirklich Sache ist.

Vielen Dank schonmal im voraus.

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Es klingt für mich danach, als müsstest du mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Es wird also nicht weiter gegen dich ermittelt und du hast mit keiner Verurteilung zu rechnen. Das Verfahren wird eingestellt.

Allerdings werden Ermittlungen gegen Beschuldigte im Strafverfahren immer zwei Jahre lang im „Zentralen Staatanwaltschaftlichen Verfahrensregister“ gespeichert. Deshalb solltest du darauf achten, in nächster Zeit nicht mehr straffällig zu werden, da ein zweites Verfahren vermutlich nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde.

Rufe bei der Staatsanwaltschaft an und hinterfrage, was du nicht verstehst. Dort wird man dir am besten eine detaillierte Auskunft geben können.

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Mir ist nicht bekannt, dass sich die Berufsausbildung zum Polizeimeister oder das duale Studium zum Polizeikommissar verkürzen lassen. Wahrscheinlich wäre das auch einfach fahrlässig. Es geht schließlich um wichtiges, notwendiges Wissen für den Polizeidienst, das nicht einfach eingespart/eingekürzt werden kann, nur weil der Bewerber vorqualifiziert oder talentiert ist.

Bei der Polizei Brandenburg gibt es das „Sonderprogramm Feldjäger“, das Feldjägern einen Quereinstieg in den Polizeivollzugsdienst ermöglicht. Daraus schließe ich zumindest, dass Feldjäger von besonderem Interesse für die Länderpolizeien sind. Wahrscheinlich bringen sie einfach viele nützliche Dinge mit: erprobte Schichtdiensttauglichkeit, körperliche Fitness, Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen, eine Affinität im Umgang mit Rechtsvorschriften.

Aber offenbar scheint sich das Interesse auf Feldjäger zu beschränken, nicht auf alle Streitkräfte.

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Das Mitführen von Handschellen ist keine Straftat.

Fesselst du jemanden gegen seinen Willen, machst du dich immer strafbar. Das ist nämlich Freiheitsberaubung. Vorsicht ist auch beim Anlegen der Handfesseln geboten: Verletzt du beim Anlegen der Handfesseln jemanden, würdest du damit eine weitere Straftat begehen: (gefährliche) Körperverletzung.

Auch, wenn es jemand tut, der nach Paragraf 34a der Gewerbeordnung eine Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe abgelegt hat, bleibt das Fesseln gegen den Willen des Betroffenen eine Straftat. Ein Sicherheitsmitarbeiter hat keine Sonderrechte!

Für das Anlegen von Handfesseln braucht man – kurz gesagt – gute Gründe! Man braucht einen Rechtfertigungsgrund.

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Du musst zunächst die reguläre Berufsausbildung zum Polizeimeister bzw. das duale Studium zum Polizeikommissar absolvieren. Erst danach hast du die Möglichkeit, dich einem internen, speziellen Auswahltest für die Ausbildung beim Sondereinsatzkommando (SEK) zu unterziehen. Dieser ist noch anspruchsvoller als der, den du zu Beginn deiner „normalen“ Polizeiausbildung absolvieren musst. Viele Bewerber fallen durch. Hast du den Test beim SEK bestanden, kannst du dich innerhalb der darauf folgenden, mehrmonatigen Ausbildung spezialisieren – auch zum Hundeführer.

Übrigens: Einige Länderpolizeien verlangen, dass du vor dem Auswahltest beim SEK bereits einige Jahre Erfahrung als Polizist im regulären Wach- und Wechseldienst sammelst. Wie das in Bayern geregelt ist, weiß ich nicht.

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