Sollte die Exfrau bzw. Mutter zur Hochzeit ihres Sohnes eingeladen werden (sie war Auslöser für Trennung der Eltern)?

Hallo,

ich bräuchte mal Ihre Hilfe wegen einer Familienthematik.

Ich bin seit 1993 geschieden und habe einen Sohn, der damals 12 Jahre alt war. Er ist nach der Scheidung bei mir aufgewachsen. Die Ehe ist wegen einem Seitensprung meiner Frau, der über 4 Jahre ging bis er aufgedeckt wurde in die Brüche gegangen.

Wir beide planen gemeinsam mit seiner Braut und deren Familie die Feier. Es steht schon alles fest. Die Hochzeit ist Anfang Juli. Wir stehen aber vor der Frage, ob wir seine Mutter also meine Exfrau auch einladen. Ich sage wie die Braut, aus Anstand sollten wir es tun, aber mein Junge möchte das nicht. Er sagt, sie hat sich nie für ihn interesiert (was auch stimmt), durch sie ging die Ehe seiner Eltern kaputt und er möchte nicht, dass sie auch seinen Festtag vielleicht ruiniert oder Unruhe hereinbringt.

Ich respektiere das, aber die Freundin meines Jungen, die Braut versteht das nicht. Ich möchte mich nicht einmischen und sage dazu auch nichts mehr. Ich habe das meinem Sohn auch zu verstehen gegeben.

Aber ich finde, dass man seine Mutter/meine Exfrau eigentlich schon einladen sollte. Es ist schließlich die Hochzeit ihres einzigen Sohnes. Selbst wenn sie nicht kommen würde (was ich ihr zutraue). Es geht um die Höflichkeit.

Aber mein Sohn blockt da total, auch auf seine Frau/Braut hört er nicht.

Ich frage Sie, was Sie machen würden oder was Sie empfehlen könnten. Vielleicht können Sie uns helfen, dafür wäre ich sehr dankbar.

Gruß Joachim

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Man kann machen was man will, es ist die Hochzeit des Sohnes, er entscheidet

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Warum blockiert sie mich plötzlich?

Hi

Also wer meine Fragen ein bisschen verfolgt (dekne es nicht, kann aber sein^^) weiss dass sich meine Fragen sich in letzter der Zeit nur um ein Mädchen drehen. Nun kurz die Ereignisse der letzden Wochen zusammengefasst: Ich habe Ihr 2 Wochen lang nicht mehr geschrieben, weil ich dachte es würde mich interessanter machen. Als ich Ihr dann letzden Montag wieder schrieb, hat Sie nur kurz, ohne Smileys und ohne Gegenfragen geantwortet. Als ich mich dann am Dienstag entschuldigte (auf französisch weil das eine kurze Zeit so eine Art "Chatspiel" bei uns war) und ihr noch geschrieben habe dass ich das Schreiben mit ihr cool fand (auf Spanisch) kam keine Antwort. Als ich ihr Mittwochs das ganze nochmals auf deutsch geschrieben habe mit dem Vorwand, dass es ein paar Übersetzungsfehler hätte + dass ich ihr nicht mehr geschrieben habe, weil ich dachte es würde mich interessanter machen kam ein "Ich hätte die Fehler nicht entdeckt🙈" und danach habe ich geschrieben dass ich es ohne google übersetzer auch nicht gefunden hätte und habe gefragt ob nun alles wieder ok ist. Sie hat "haha yesyes" zurückgeschrieben und mich gefragt "also kannt du kein Spanisch?" ich schrieb zurück " doch aber ich habe es erst seit diesem semester und kenne nur die basics." danach schrieb ich ihr noch "gute nacht" aber darauf kam keine Antwort. Als ich Sie am Donnerstag anschrieb schrieb sie zuerst nicht zurück und als ich sie fragte ob es ihr gut geht kam nur "yes" zurück. Ich fragte sie noch etwas über Ihre Schule aber bekam keine Antwort. Freitags schrieb ich ihr nicht mehr und an diesem Abend haben wir uns noch gesehen (aber nicht geredet). Nun schrieb ich sie heute Abend nochmals an mit "Hi". Ich sah dann noch dass Ihr die Nachricht zugestellt wurde und dass sie online war, doch kurze Zeit später war ich blockiert (also ich sehe kein Profilbild und keinen Status mehr und das zuletzt online ist auch weg) . Nun wollte ich fragen weshalb sie das gemacht haben könnte. Ich meine Wir hatten eigentlich gute Chats. Klar ich habe Sie immer anschreiben, doch dann kamen auch Gegenfragen ect. Habe ich Sie irgendwie erdrückt oder ähnliches in den letzten Tagen und was soll/kann ich jetzt tun? bin gespannt auf die Antworten

LG

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Sprich sie doch mal drauf an... Hatte mal was ähnliches, den Grund dafür hab ich ein halbes Jahr später erfahren, weil sie mich plötzlich wieder freigegeben hat... Kann alles sein

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Der Klaps auf den Po oder allgemein Körperverletzung ist strafbar (Gg Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 2, StGB §1626 Abs. 1+2, §1631 Abs. 1+2). Anschreien oder etwas in der Art ist nicht strafbar, wenn es aber dir nicht gut tut kann das Jugendamt ihm das Sorgerecht entziehen. Das wird im Einzelfall entschieden.

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Also es kommt teilweise auf das bundesland an, aber bei mir ist es so, dass das ganz nirmal geht. Ich gehe sogar in einem anderen regierungsbezirk auf die schule, alles was passieren könnte ist, dass die zuschüsse für bus/bahn gekürzt wird

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