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in solch einem Fall immer erst die Lebensmittelüberwachung/ (evtl. Veterinäramt) einschalten!!! Das heißt: Im internet die zuständige Adresse und Telefonnummer heraussuchen und zunächst telefonisch den Sachverhalt erläutern. Dieser Schritt ist zum Schutz weiterer Verbraucher!
Der Zweite Schritt ist die Ersatzforderung bei dem Einzelhändler!!