Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG möglich.
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Ich denke jeder Bahnhof KANN Nachts ein gefährlicher Ort sein. Frage doch im zweifeln einfach höflich bei der Bundespolizei am Bahnhof ob du dich dort aufhalten dürftest bis dein verbindungszug kommt. Ich denke nicht das diese bei minderjährigen nein sagen.

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Ich habe mir mal deine anderen Fragen angeschaut. Und nachdem was ich so sehe, würde ich sagen ihr habt ein eheproblem. Ich schätze mal das sie bereits einen anderen hat (kann natürlich auch sein das ich mich täusche) oder hält zumindest ausschau nach anderen. Fahre doch einfach mal mit. Und wenn sie darauf besteht alleine zu reisen.. Lass sie reisen und trenne dich dauerhaft von ihr.

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