Medizin ist ua sehr eng mit der Chemie verbunden. Denn die ganzen Abläufe sind zumeist bzw vor allem chemische Abläufe, insofern wirst du nicht um die Chemie herum kommen. (Zumal die Biologie auch die Biochemie beinhaltet)

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Diese Instrumente heißen Holzblasinstrumente, weil die Tonerzeugung bei solchen Instrumenten zumeist durch ein "Rohrblatt" (Holzblatt) erzeugt wird, dh das Rohrblatt bringt die Luft im Instrument zum Schwingen und dann ertönt ein Ton.

Anm1: Es hat nichts zwangsläufig damit zu tun, dass das Instrument aus Holz besteht, denn zB ein Saxophon besteht nicht aus Holz, zählt dennoch zu den Holzblasinstrumenten!

Anm2: Ein Trompeter zB bringt die Luft mittels seiner Lippen zum schwingen!

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Wie heißt es so schön Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! - Zumal man sagen muss, dass sofern man ein solches Foto einer Mitschülerin von einem anderen Person durch einen Verteiler geschickt bekommt, dass es mehr als nur naheliegend ist, dass dies nicht im Sinne der abgebildeten Person ist!

Hier in deinem Fall käme gegebenenfalls eine Strafbarkeit gemäß §33 KustUrhG und §201a StGB (Verletzung des höstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) in Betracht, wobei hier der Absatz III vermutlich der entscheidende wäre!

Anm: Je nachdem, wie alt du bist, ist ggf das Jugendstrafrecht anwendbar!

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Gewährleistung ist eine gesetzliche "Weiterführung" von Hauptleistungspflichten des Grundvertrages. Gewährleistungsrecht bestehen zB bei einem Kaufvertrag, sofern diese nicht Ordnungsgemäß erfüllt wurde (vgl die §434 ff BGB).

Antwort auf deine Frage (bzgl des IPhones:

(nach 2 jahren)

NEIN, zwei Jahre nach Gefahrübergang (Übergabe der Sache) besteht grds kein Anspruch mehr auf Gewährleistung bzgl des IPhones, also du kannst zB keine Nacherfüllung (§439 BGB - Reparatur/Umtausch) mehr verlangen!

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