Antwort
Von Messern würde ich abraten, da die Gesetzlage meines Wissens sehr speziell ist. D.h. wenn dich z.B 5 Schränke ohne Waffe bedrohen und du mit einem schweizer Messer einen von denen verletzt bist du der schuldige da es nicht mehr als notwer gezählt wird. Am besten ist es, sich bei der nächsten Dienststelle der Polizei beraten zu lassen. LG