Blindschleichen stehen wie alle einheimischen Reptilien unter Naturschutz nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), Anlage 1 (besonders geschützt). In Deutschland stehen sie allerdings nicht auf der Roten Liste, sind also nicht im Bestand gefährdet. Geschütze Tiere dürfen nicht zur Haltung aus der Natur entnommen oder auch nur gestört werden.

Es ist möglich, legale Nachzuchten von Anguis fragilis mit Herkunftsnachweis zu erwerben. Diese Zuchtstämme sind entweder bereits entsprechend lange in Zucht oder aus Ländern importiert, in denen die Art nicht geschützt ist. Solche legalen Nachzuchten darf jedermann halten, sie müssen allerdings unter Vorlage der Papiere umgehend bei der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde angemeldet werden. Viele Züchter scheint es in Deutschland nicht zu geben.

Über die Schwierigkeit der Haltung und Zucht von Blindschleichen wird unterschiedliches berichtet. Ich persönlich hatte bisher keinerlei Schwierigkeiten bei der Aufzucht und Vermehrung einer kleinen Gruppe, die ich vor zwei Jahren auf einer Börse gekauft habe. Ich halte die Blindschleichen im Zimmerterrarium (großes, oben offenes Aquarium) mit lebender Walderde mit Streuschicht, Moos, Rindenstücken, Wasserschale, Feuchtigkeits- und Temperaturgefälle. Ich füttere mit Tauwürmern von superwurm.de (keine Dendrobenas/Rotwürmer oder Kompostwürmer!) und gelegentlich mit kleinen Nacktschnecken aus dem Garten.

Wichtig ist die Winterruhe (vier bis fünf Monate bei ca. 5°C, zum Beispiel im Kühlschrank), in einer gut belüfteten Kiste mit Laub, Erde und Moos, mit Feuchtigkeitsgefälle und Wasserschale. In der Vorbereitung auf die Winterruhe wird etwa zwei Wochen lang nicht mehr gefüttert und das Terrarium schrittweise abgekühlt. Es ist ausserdem empfehlenswert, die Tiere jeweils vor der Winterruhe bei einem Reptilien-Fachtierarzt entwurmen zu lassen.

Eine weiterführende Website: http://www.anguis-fragilis.de.tl/

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