Die Garantie verfällt dann, wenn der Schaden mutmaßlich, also mit Absicht hinzugefügt wurde. Da es hierbei scheinbar nicht der Fall ist, liegt es in den Händen des Fahrrad Händlers, dir zu glauben.

Außerdem ist es wichtig, wie lange der Händler dir die Garantie den Fahrrades zugeschrieben hat.

Wenn dein Fahrrad also länger als einem Monat Garantie hat, kannst du es mit der Kaufbestetigung (in den meißten Fällen der Kassenbong) umtauschen und das Geld zurück bekommen.

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