Wesentlich für deine Frage ist, dank des föderalen Systems in der BRD, in welchem Bundesland du lebst, bzw. du studieren willst. Ich werde mich im Folgenden auf die Regelungen in NRW beziehen. In den anderen Bundesländern sind die Vorschriften aber ähnlich, musst du aber überprüfen.
In der Allgemeinen Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) steht unter § 2:
(1) Zugang zum Studium hat, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:
Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,
Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
.... den Rest lassen wir hier mal weg... Hast du also einen Meisterbrief oder bist Betriebswirt des Handwerks etc. hast du eine Hochschulzugangsberechtigung!
Und nun kommt der Clou - Für Menschenkinder die über diesen Weg den Hochschulzugang erlangt haben (ggf. musst du noch ein spezielles Einstellungsverfahren an der Uni überstehen Diese Regelungen liegen im Ermessen der UNI), gibt es eigene Kontingente an Studienplätzen. D.h. kein NC für dich! (Ist ja auch logisch, da du ja über keinen Abiturdurchschnitt verfügen kannst)
Nun ist die Frage was du studien willst, In Köln gint es zum Beispoil einen eigenen Studiengang "Handwerskmanagement". Oder lieber was technischens? Na, egal, auf jeden Fall brauchst du dir mit dem Meister in der Hinterhand keine Gedanken mehr um ein fachabi etc. zu machen!!
Una ansonsten wie immer, wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behlaten!