Kern der SE-Philosophie aus den 80ern ist eigentlich nur "Keine Drogen (Alk, Tabak, härterer Stoff), kein wildes Rumgepoppe". Alles andere kannst Du für Dich dazudefinieren. Da gibt's keine feste Definition ... auch wenn es bestimmt irgendwelche selbsternannten Szenepäpste gibt, die Dir etwas anderes erzählen wollen.

Und obwohl SE aus der Punk/HC-Szene entstanden ist, kann man meiner Meinung nach auch SE sein ohne Punk oder Hardcore zu hören.

Zwischen Gewalt und SE sehe ich keinen Zusammenhang, wenn man den etwas intensiveren Tanzstil auf Hardcore-Konzerten mal außen vor läßt. Aber auch da gibt's ja große Unterschiede zwischen der Old-School-Fraktion und den Macho-Idioten, die 'nen Konzert mit 'ner Session im Kickbox-Verein verwechseln. Das betrifft aber nicht nur SE-Konzerte sondern fast alle Hardcore-Konzerte.

Im Endeffekt ist SE, das was Du daraus machst.

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Wenn man die Technik nicht genau beherrscht, ist das Risiko seine Gelenke zu ruinieren ziemlich groß. Also sollte man generell keine Schlagübungen ohne Trainer, der die Technik korrigieren kann, machen.

Speziell beim Karate wird oft mit Makiwara-Brettern geübt. Frag Deinen Trainer, ob das für Dich schon in Frage kommt.

Gegen 'ne Wand schlagen ist eine ganz blöde Idee, da die nicht nachgibt.

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Dazu findet alles Wissenswerte auf www.bundeswehr.de -> Spitzensport -> Sportförderer Bundeswehr

Wie werde ich Bundeswehrsportler?

Sportler, die bei der Bundeswehr gefördert werden wollen, stellen einen Antrag zur Aufnahme in eine Sportfördergruppe. Sofern die Befürwortung des zuständigen Spitzenverbandes und des Deutschen Olympischen Sportbundes vorliegt, erfolgt die gezielte Einberufung zum Wehrdienst.

Frauen können nur aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Sportförderung der Bundeswehr aufgenommen werden. In der Regel erfolgt dann eine Verpflichtung als Soldaten auf Zeit für zwei Jahre.

Grundwehrdienstleistende Spitzensportler können sich als Zeitsoldaten verpflichten. Nach ihrem abgeleisteten Grundwehrdienst bereiten sie sich in freiwilligen Wehrübungen auf Welt- und Europameisterschaften sowie die Olympischen Spiele vor.

Die Bundeswehr unterstützt damit die Bemühungen der Bundesregierung zur Förderung des Hochleistungssports in Deutschland. Ziel ist es, deutschen Spitzensportlern die gleichen Chancen einzuräumen wie den Sportlern anderer Staaten.

Kriterien für die Aufnahme in eine Sportfördergruppe

Für Olympische Sportarten/Disziplinen

Der Sportler muss den Bundeskadern A, B, C oder zum D/C-Kader angehören. Für Spitzenverbände ohne eine Kaderstruktur beziehungseweise mit sportartspezifischen Besonderheiten (zum Beispiel Bundesligasysteme in Sportspielen) sind Einzelfestlegungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) getroffen.

Für Nichtolympische Sportarten/Disziplinen

Für diese Sportarten zählt ebenfalls die Zugehörigkeit zu einem der Bundeskader A, B bzw. C, um eine Möglichkeit der Sportförderung bei der Bundeswehr zu erhalten. Die Einteilung in die jeweiligen Förderstufen legt der DOSB fest.

Training und Betreuung

Grundsätzlich sind die Bundestrainer oder von den Spitzenverbänden beauftragten Trainer fachlich für das dienstliche Training beziehungsweise den Wettkampf verantwortlich. Die Trainings- und Wettkampfpläne werden der jeweiligen Sportfördergruppe übermittelt. Diese kann dann die militärischen und sportlichen Belange des Sportlers aufeinander abstimmen.

Die Sportfördergruppen der Bundeswehr verfügen über keine selbstständige Infrastruktur. Daher trainieren die Sportler in der Regel in den Olympiastützpunkten beziehungsweise den Leistungszentren der Spitzenverbände. Oder, falls es erforderlich ist, in ihren Heimatvereinen.

Zusammenfassend bietet die Spitzensportförderung durch die Bundeswehr:

Ausreichend Zeit für den Sportler, sich in einem sozial abgesicherten Umfeld uneingeschränkt dem Training widmen und so optimal auf anstehende Wettkämpfe vorbereiten zu können. Individuelle fachliche Betreuung durch den Verband oder die Leistungszentren des Deutschen Sports, insbesondere der Olympiastützpunkte.

Hinweis In der zweimonatigen militärischen Grundausbildung ist eine Befreiung vom Dienst für die Teilnahme am Training oder Wettkampf des Spitzenverbandes grundsätzlich nicht möglich. Während der anschließenden Zeit in den Sportfördergruppe umfasst der sportliche Teil (Training/Wettkampf) circa 70 Prozent, die militärische Aus- und Weiterbildung des Soldaten circa 30 Prozent des Dienstes.

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