Frage
Hallo immawida,
ein Minijob setzt eine Anmeldung als Arbeitnehmer beim Arbeitgeber (hier dann Tupper, etc.) vorraus. Zumindest bei Tupper weis ich, dass die Vertreter nicht bei Tupper angestellt sind, sondern als Subunternehmer beauftragt werden.
Dies setzt eine Gewerbeanmeldung vorraus, daher ist es kein Minijob sondern eine Selbstständigkeit.
Bei solchen Fragen hilft dir aber auch das für dich zuständige Finanzamt weiter.
Grüße Tobias