Ja das darf man. Es ist ein Rettungswerkzeug und keine Waffe (sofern die Frage darauf abzielte).

Achte möglichst darauf, dass der Hammer so positioniert ist, dass er einerseits sicher verstaut ist und nicht lose im Auto rumfliegt, aber gleichzeitig auch schnell greifbar ist im Notfall.

Außerdem gibt es auch Modelle, welche einen integrierten Gurtschneider im Griff haben.

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Nein, wieso sollte es auch richtig sein?

Die theoretische Prüfung ist eine Voraussetzung um den Führerschein zu erhalten und keine Erziehungsmaßnahme.

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Nein definitiv nicht. Die kleinen Vortestgeräte vor Ort sind nur dafür da einen Orientierungswert zu geben. Der ist zwar in aller Regel schon sehr präzise, jedoch ist das Gerät nicht geeicht und somit nicht als Beweis geeignet.

Es gibt für geringe Mengen ohne Ausfallerscheinungen meist ein geeichtes Gerät, welches jedoch nicht mobil ist. Das wird dann in der Regel auf der Wache gemacht oder wo auch immer das Gerät steht.

Ansonsten muss für Bereiche, bei denen es um Straftaten geht (hoher Wert über 1,1 Promille oder Ausfallerscheinungen usw.) Blut abgenommen werden von einem Arzt. Auch das muss sofort passieren.

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Auch du brauchst eine Plakette auch wenn es ein E-Auto ist.

Denn die Plakette ist der Nachweis über die Schadstoffklasse. Die Benziner werden ja auch nicht durch das anbringen der Plakette „grüner“, sondern das dient lediglich als Nachweis.

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Ich würde der Verwaltung mal schreiben.

In dem Schreiben das Datum des Vertragsschlusses sowie das Datum als der Vertrag widerrufen wurde aufführen. Dazu dann schreiben, dass du den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen hast und daher keine Gebühren zahlen wirst.

Wenn du den Vertrag schriftlich widerrufen hast (immer sinnvoll sowas schriftlich zu machen) würde ich von dem Dokument nochmal ne Kopie anfügen, wenn das mündlich gemacht wurde würde ich dazuschreiben wann genau und wem gegenüber du das gemacht hast und dass dir das von dieser Person auch bestätigt wurde.

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