Damit darfst Du Dich mit allem Selbstständig machen, das keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen hat.
Rechtsanwalt etc.pp. entfällt, da hierzu eben der Vorbereitungsdienst notwendig ist bzw. ein Master. Daher sind auch die Einsatzmöglichkeiten in Unternehmen recht eingeschränkt. Da es eine Unmenge an Volljuristen gibt, also mit dem 2. Staatsexamen, ist man mit dem Bachelor allein ein wenig im Hintertreffen.