Frage
Das schwarze Nummernschild ist eine normale Zulassung und daher nicht Steuerfrei. Jeder mitgeführte Anhänger muss seperat Zulassung, TÜV und Versicherung haben, er kann nicht als Folgefahrzeug mit gleichem Nummernschild wie das Zugfahrzeug mitgeführt werden. Versicherungskosten für einen Anhänger mit schwarzem Nummernschild liegen bei ca. 30 Euro pro Jahr. Ein grünes Kennzeichen am Anhänger und ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper ist nicht zulässig, umgekehrt allerdings schon. Vorteile: -> ist immer Zulässig, umabhängig vom Verwendungszweck
Nachteile: -> teurer als Grünes Kennzeichen -> Anhänger müssen eigene Zulassung, TÜV und Versicherung haben