Die Rasse zählt nicht zu den Qualzuchten. Munchkins kamen bereits zu der Zeit des zweiten Weltkrieges in Deutschland, sowie England und Stalingrad vor, daher gehört sie auch nicht zu den überzüchteten Rassen, die einer Qualzucht unterliegen. Sie fallen bei den rechtlichen Kategorien einer Qualzucht unter den Bereich 'Chondrodysplasie', ist aber unzulässig, da die Munchkin Rasse nicht zu ihrem jetzigen Zustand gezielt gezüchtet wurde.

An dem Punkt sieht man, dass selbst die Erfahrung als Arbeiter im Tierschutz oder jahrelanger Katzenliebhaber nicht davor schützt falsch informiert zu sein. Erstrecht der oberste Kommentar ließ mich eher schmunzeln, da es unglaublich viele falsche Informationen beinhaltet.

Die Munchkin Rasse zählt nicht zu den offiziell eingetragenen verbotenen Rassen. Die Rasse ist unter den deutschen Katzenzüchtern stark verhasst und wird aufgrund von falscher Information, Vorurteilen und Klischees verurteilt. Perserkatzen, Maine Coone, Bobschwanzkatzen und andere fallen auch unter die Kategorien für Qualzuchten, sind aber nicht illegal oder verboten.

Jegliche Information ist entnommen aus § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen, BMEL 1999)

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