Hallo,

Eine Definition ist der Unterschied ob ein Fahrzeug in ein Schiffsregister eingetragen ist oder eben nicht. Diese Definition hilft aber bei Vertretern vor Beginn der Schiffsregister nicht weiter. Vasco da Gama war sicher der Meinung er befehligt ein Schiff und kein Boot, obwohl es in keinem Schiffsregister eingetragen war.

Die Technik ist auch nicht entscheidend. Chinesische Dschunken, venezianische Galeeren, Koggen, Karavellen oder Arabische Dhaus können wohl kaum mit Schaufelraddampfern, Teeklippern, Pusher Tugs oder solarangetriebenen Ausflugsschiffen verglichen werden.

Mit der Größe hat es nichts zu tun, Das Atom-U-Boot „Nautilus“ hat eine Länge von 97,5 m, während das Flaggschiff von Lord Nelson, das Linienschiff „Victory“ eine Länge von 69,3 m hat. Die Knorr „Saga Siglar“ hat eine Verdrängung von 26 Tonnen. Die Wikinger bezeichneten eine Knorr dennoch als Lastenschiff. Das Minentauchereinsatzboot „Rottweil“ hat hingegen eine Verdrängung von 644 Tonnen und führt die Bezeichnung Boot.

Chinesische Dschunken gibt es in völlig unterschiedlichen Größen mit völlig unterschiedlicher Besatzungsanzahl. Dennoch käme niemand auf die Idee Dschunken in Boote und Schiffe einzuteilen.

Eine Unterscheidung in Boote und Schiffe hängt ausschließlich von subjektiven Faktoren wie Kultur, Sprachraum, gesetzlichen Vorgaben, etc. ab und ist immer mehr oder weniger willkürlich.

VG

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