Wieso hast denn überhaupt schluss gemacht?

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Sie muss sowieso zum Frauenarzt deswegen.. Dort anrufen, Fall schildern.. Dann muss sie zur Beratungsstelle... Sonst darf keine Abtreibung durchgeführt werden...

Aber ob das die richtige Entscheidung ist??!?! Das muss jeder selbst entscheiden. Ich habe ein Bekannte, die kam mit ihrer Abtreibung nicht klar... Deren Freund wäre es lieber gewesen, ein fremdes Kind großzuziehen.... Denn sie belastet das sogar 6 Monate danach noch... Das Gewissen plagt sie... Sehr sogar...

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Um zu verstehen wohin die Asche kommt, muss man ganz vorne anfangen...

Der Leichnam wird vom Bestattungsinstitut dem Krematorium überführt. Er wird im Krematorium erfasst und bekommt einen einzigartige Nummer zugesprochen. Diese Nummer ist auf einem feuerfesten Stein eingedruckt, der auf den SArg gelegt wird. Bei der Einäscherung wird der Sarg mit dem Stein in den Ofen gelegt. Da der Schamottestein feuerfest ist, überlebt er die 1400 Grad und bleibt bis zum Schluss in der Arsche im Ofen. Bei Entnahme der Arsche wird der Schamottestein in die Urne mit eingelegt und mit in dieser Urne verschlossen. Es ist die gesamte Asche in der Urne mit dem Stein. Es kann daher auch nach vielen Monaten noch genau bestimmt werden, wessen Asche sich in der Urne befindet.

Wenn man bedenkt, dass der Mensch fast nur aus Wasser besteht, ist es logisch, dass bei 1400 Grad nicht sonderlich viel übrig bleibt. Die Urne selbst wiegt übrigens nicht wenig.

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Es waren einige richtige und einige Halbwahrheiten dabei. An sich ist es nämlich so:

Bei der Einäscherung wird geraten, dass der Herzschrittmacher vorher vom Bestattungsinstitut entfernt wird, da der Akku im Ofen nach ca. 10 Minuten explodiert.

Zähne und Zahngold darf nach dem der Mensch gestorben ist, nicht entnommen werden. Sollten die Angehörigen einen Zahnarzt finden, der dem Verstorbenen die Zähne entfernt, macht dieser sich strafbar. Dies wird sehr scharf geahndet. (Genausowenig dürfte man ihm den Herzschrittmacher entfernen...) Außerdem hat das Zahngold einen Wert von max. 50 Euro (bei viel Gold) und lont sich somit nicht.

Künstliche Hüftgelenke, werden nach der Einäscherung mit einem Magneten herausgefiltert. Implantate wie z. B. Silikon aus der weibl. Brust, ist nicht mehr als solches erkennbar. (Bei 1300 bis 1400 °C bleibt ds nicht über). Knochenreste wie z. B. Wirbel oder andere übrig gebliebenen Knochen werden, wie schon gesagt, mit Hilfe einer Maschine gemahlen.

Allgemein ist zu sagen, dass alles, das dem Krematorium im Sarg überführt wurde so eingeäschert wird und beim Verstorbenen bleibt., Von dessen Todeszeitpunkt bis zur Einäscherung darf ihm kein Zahn mehr gezogen werden. Die sollte, falls gewünscht, zu Lebzeiten erledigt werden. (Wobei es äußerst fragwürdig ist..)

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