also, Karstadt wird wohl eher nicht die Videos der letzten Tage kontrollieren (zumal die Frage ist, wie lange die Aufzeichnungen gesichert werden).
wie schon in einer andere Antwort kurz geschrieben wurde, hat der Berechtigte 3 Monate Zeit die Straftat zur Anzeige zu bringen. Allerdings beginnt diese Frist erst mit dem Zeitpunkt, wo der Geschädigte von der Straftat Kenntnis erlangt.
ganz konkret. Karstadt macht irgendwann Inventur - stellt fest, dass Ware fehlt (wann sonst) und könnte, rein theoretisch, zu diesem Zeitpunkt 3 Monate lang überlegen das ganze anzuzeigen.
In der Realität wird das wohl eher nicht passieren.
übrigens ist dein Fall nicht "nur" ein einfacher Diebstahl nach § 242 StGB sondern ein besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) weil gewerbsmäßig.
Wenn du da nicht ans Bein getreten bekommen möchtest - nicht zu Karstadt gehen und Ware zurück geben, sonst wird in jedem Fall angezeigt!
außerdem hast du mit ziemlicher Sicherheit in ALLEN Häusern von Karstadt Hausverbot. Wenn du da also noch einmal reinläufst, bist du gleich bei der nächsten Straftat (Hausfriedensbruch nach § 123 StGB)
alles natürlich keine Großkriminalität - aber mein Tipp: Finger weg von fremden Sachen ;)