Ja darf man. Aber ob es angemessen ist, ist eine andere Sache. Da in unserer Herrschaft eine grundlegendes Prinzip die Demokratie ist und deswegen Meinungsfreiheit gilt, ist es erlaubt. Das mit der Meinungsfreiheit kannst du auch im bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen. Müsste in den ersten 20 Artikeln stehen