Sie müssen es nicht, werden es aber im Normalfall des guten Willens wegen machen. Sie müssen auch keinen Anwalt einschalten, die Eltern haften NICHT für ihre Kinder. Dazu müssten sie schon ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzen, das ist in den seltensten Fällen gegeben.

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Das muss in den Bedingungen deines Reiseveranstalters stehen. Entweder ist dort aufgeführt, dass x Gepäckstücke mit Gewicht y frei sind, oder aber dort steht, es gelten die Bedingungen der Fluggesellschaft. Dann musst du zahlen.

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