Der zweite Arbeitsmarkt ist meistens eine Art Behindertenwerkstatt. Langzeitarbeitslosigkeit ist kein Grund dafür. Dieses Hilfsangebot wird vom Sozialamt bezahlt und ist weniger eine Arbeit, als eine Beschäftigung für Menschen mit Behinderung. Man bekommt auch kein Gehalt im herkömmlichen Sinne, sondern nur ein Taschengeld. Wenn du also behindert bist, lebst du auch von Grundsicherung, falls du nicht in einer Einrichtung lebst. Zu dieser Grundsicherung darfst du auch nur bis zu 120 Euro behalten, was dich auf ca. 500 Euro pro Monat bringt, also wenig erstrebenswert

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Der zweite Arbeitsmarkt ist für Menschen mit einer anerkannten Behinderung

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