Der Lehrer muss einwandfrei beweisen können, wie und womit der Schüler betrogen hat. Die Beweispflicht liegt hierbei beim Lehrer. Heißt: Der Lehrer benötigt das Smartphone, den Zettel, oder was sonst einem eingefallen ist um zu Spicken, um den Beweis zu erbringen, dass du betrogen hast. Ein Zeuge wäre auch ein möglicher Beweis, kann jedoch angezweifelt werden. Sonst steht Aussage gegen Aussage. (Was zu Gunsten des Angeklagten-Schülers- entschieden würde)
Mit freundlichen Grüßen. Skalarmatrix