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Es gab mal einen präzidenzfall wo festgestellt wurde dass wenn die kranken Karte ein Bild hat das auch geht. Weil kein amtlicher lichtbildaudweis gefordert wurde. Weis aber nicht ob das inzwischen geändert wurde. Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 15.05.2020 – 25 C 51/20