Hi :) das hatten wir gerade ebend in sozi :) ich kann dir die defination geben, habe es aber nicht wirklich verstanden.

Direktmandat: über ein wahlkreis (ca.299) gewählte Abgeortnete, die die interessen ihres wahlkreises im parlament vertreten und engen Kontakt zu ihren wählern haben. Diese Abgeordneten leisten in der regel einen Großteil ihrer politischen Arbeit im Wahlkreis.

Listenmandat: über die Liste (ca.600) ihrer Partei gewählte abgeortnete. Die Kandidaten werden auf einer Liste in einer Rangfolge aufgeführt, nach der dann die auf die Liste entfallenden Mandate vergeben werden.

also das ist das was im Buch stand. Ob die verständlich genug war weis ich nicht.

Viel erfolg :)

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