Jeder Berufsschüler hat eine Schulpflicht von der er auch nicht vom Arbeitgeber befreit werden kann. Die Schule kann den Schüler abmahnen. Auch wenn der Arbeitgeber vom Schüler verlangt, dass er aus betrieblichen Gründen nicht zur Schule soll, trifft die volle Verantwortung den Schüler mit Konsequenzen. Der Arbeitgeber müsste einen Befreiungsantrag bei der zuständigen Berufsschule stellen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht den Berufsschüler von seiner Schulpflicht zu befreien.