Balisong "Butterflymesser" sind in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten

Deutschland Seit dem 1. April 2003 ist der Besitz in Deutschland verboten.[2] Das Verbot gilt jedoch nicht für Balisongs, die sowohl eine Klingenlänge unter 41 mm als auch eine Klingenbreite von unter 10 mm haben, da diese nicht als Waffe im Sinne des deutschen Waffengesetzes gelten.[3] Vom Verbot sind Balisongs auch dann ausgenommen, wenn die Klinge entfernt wurde oder unbrauchbar ist (d. h. weder spitz noch scharf), und Trainingsbalisongs, die ebenfalls weder scharf noch spitz sind und über eine nicht schleifbare Klinge verfügen

Österreich In Österreich sind Balisongs derzeit ab 18 Jahren uneingeschränkt erlaubt.

Schweiz In der Schweiz sind sowohl der Besitz als auch der Erwerb von Balisongs grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen können jedoch erteilt werden, wenn diese beantragt werden..

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