Definitiv nein. Das Telefon wird in den Flugmodus versetzt, um Fernzugriffe zu verhindern und damit das Verändern von eventuell beweiserheblichen Daten zu erschweren bzw. auszuschließen.

Fraglich ist meiner Einschätzung allerdings, sofern eben speziell diese SocialMedia-Accounts für die Ermittlungen relevant sind (Telegramm etc. z.B.), in wie weit Du dich dadurch strafbar machst, dass auf beschlagnahmte digitale Dinge zugegriffen wird...

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