Leinenstoff/Baumwolle ist super. Ich selber habe einen Military-Pully aus reiner Baumwolle; super gemütlich, hält warm, ... allerdings ist es ein wenig kratzig auf der reinen Haut, deshalb trage ich immer etwas unter dem Military-Pully, aber ich denke beim Hemd Leinenstoff/Baumwolle macht das sowieso nix aus ;)

...zur Antwort

Es kommt darauf an ...

Die Firma MAGIX AG hat seit den Soundpoolcollections 17 (die nach 16) das ausschließliche Recht zum Verwenden im privaten Gebrauch eingeführt.

Das heißt alles, was du mit den Collections 1-16 erstellt hast, darfst du verkaufen, vermarkten, darfst machen was du willst.

Ab 17 eben nicht :(

Wenn du allerdings was selber ohne die Soundpoolcollections z.B. über MIDI-Keyboard komponiert hast, ich glaube da weißt du selber bescheid: Dein Lied, du hast alles ohne Vorlagen von Magix (mit Ausnahme der dort vorhandenen Instrumente ... spielt keine Rolle) gemacht, du darfst damit machen was du willst.

Allerdings habe ich auch schon Leute auf Youtube gesehen, die Musik mit MAGIX Soundpoolcollections ab 17 aufwärts gemacht haben und das Video monetarisiert, also Werbung geschaltet haben, sodass sie dann quasi damit Geld verdienen.

Das ist sogesehen illegal.

Ich denke aber, wenn du bei deinem Video keine Werbung schaltest, sprich kein Geld mit der Musik verdienst, dann wirst du keine Probleme mit MAGIX bekommen :)

Ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen weiterhelfen :)

...zur Antwort

Wenn du angibst, das ganze statt auf eine DVD in ein Verzeichnis zu packen (Grund dafür sind zum Beispiel das momentane Fehlen eines DVD-Rohlings, was bei dir ja nicht der Fall ist) dann brennt es das ganze wie eine DVD, nur du hast dann die Dateien, die auf die DVD drauf sollten.

Das ist ein bisschen schwer zu erklären ... du hast quasi eine DVD auf deiner Festplatte.

Vielleicht geht es, dass du (geht glaub nur bei +/-RW die Dateien so auf die Disk ziehst, die in dem Verzeichnis erschienen sind.

Ansonsten musst du, tut mir Leid, die DVD nochmal von vorne Brennen.

Du musst nur darauf aufpassen, dass du auch wirklich die DVD und kein Verzeichnis machst! ;)

...zur Antwort

Ihn wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geben.

Und er wird, wie du richtig sagst, mit dem 7. zusammengedreht.

Allerdings sind diese Filme soweit ich weiß erst noch in Planung / in Mache.

Ein Erscheinungsdatum ist deshalb unbekannt, man kann aber stark davon ausgehen, dass der Film Ende 2014 bzw. 2015 erscheinen wird.

LG Robin

...zur Antwort

Ne auf keine Fall!

Er sagt ja schon: Ja, irgendwann wirst du meine Frau sein so quasi.

Also ich meine, dass er das eigentlich nicht darf ... die Schülerinnen anmachen geht eigentlich garnicht.

Dadurch kann der seinen Job loswerden ... ob er sonstige Strafen bekommt weiß ich nicht ... aber verboten ist es!

Wenn du (auch) auf ihn stehst ... naja, dann warte noch 2-3 Jahre ... ich denke, wenn du aus der Schule draußen bist, geht das schon aber momentan auf keinen Fall!

...zur Antwort

Desertifikation

Die Desertifikation ist ein Prozess, bei dem durch negative Einwirkung des Menschen fruchtbares Land verloren geht und in Wüste umgewandelt wird.

Man spricht also von der Desertifikation, wenn der Mensch das Land, z.B. den Regenwald durch Rodung zerstört, oder der Mensch jedes Jahr auf einem Feld das selbe Produkt anbaut ... dann wird das Feld in diesem Falle zerstört und in "Wüste" umgewandelt.

...zur Antwort

Disco:

Bis 15: Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Disco:

Ab 16: Nur bis spätestens 24:00 Uhr (auch, wenn ein volljähriger Freund dabei ist)

Disco:

Ab 18: Unbegrenzt

Klare Aussagen im Jugendschutzgesetz

Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie bis 24 Uhr dort bleiben. Das gilt auch, wenn sie in Begleitung eines volljährigen Freundes oder einer volljährigen Freundin sind. Ausnahmen gibt es aber bei Veranstaltungen von einem "anerkannten Träger der Jugendhilfe", das sind zum Beispiel Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche. Dann ist allen unter 14 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet und für die 14- und 15-Jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Konzerte sind von diesen Regelungen ausgenommen, denn sie gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Manchmal werden aber Altersbeschränkungen von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet. Außerdem brauchen Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern. Eine weitere Ausnahme betrifft den Aufenthalt in Gaststätten: Jugendliche dürfen sich dort ohne Altersbeschränkung zum Verzehr von Speisen und Getränken (kein Alkohol) zwischen 5 Uhr und 23 Uhr aufhalten.

Gruß

Robin

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.