Also ich würde hier in keiner Weise darauf reagieren, das sieht nach schwerem Unfug aus.

Einzige Möglichkeit der Dame wäre, beim Amtsgericht eine Klage auf Schadenersatz (Tierarztrechnung) einzubringen. Dazu müsste sie aber beweisen, von welcher Katze die "Sachbeschädigung" an ihrem Hund stammt. Danach würde festzustellen sein, inwiefern ein Mitverschulden (war der Hund angeleint?) gegeben ist.

Ich behaupte, das Risiko hinsichtlich Gerichtskosten etc.steht in keinem Verhältnis zu den paar Euro Tierarzt.

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Ich würde die Sache über ein paar Tage notieren und die Lärmbelästigung idealerweise aufzeichnen. Mit diesen Unterlagen dann eine Information an das Ordnungsamt bzw. die Kreisverwaltungsbehörde mit dem Antrag auf Überprüfung der Tierhaltung. Möglichst den Hund noch fotografieren oder detailliert beschreiben, in vielen Fällen ist nämlich ein Hund nicht bei der Behörde gemeldet.

Darüber hinaus würde ich beim nächsten Mal die Polizei rufen, damit diese von Amts wegen die Situation feststellt und eine Anzeige wegen Ruhestörung (eine solche gibt es nämlich nicht erst nach 22 Uhr!) erstatten.

Die Sache mit dem Tierschutzverein würde ich vorsichtig handhaben, das kann schnell nach hinten losgehen, vor allem wenn die Person u.U. regelmäßig spendet. Wenn das Tier aber verwahrlost oder gestört wirkt, kann der Tierschutzverein sehr schnell zur Entfernung des Tiers beitragen.

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Was sie tun sollten, liegt wohl auf der Hand: ihren Hund ordentlich erziehen!

Es ist nicht normal und auch nicht akzeptabel, dass der Hund fremde Menschen anbellt. Da sie - davon gehe ich aus - in einer Gesellschaft leben, in der Sie mit ihrem Hund tagtäglich fremden Menschen begegnen, ist ein solches Verhalten schwachsinnig.

Dass sich der Hund nicht anleinen lässt, lässt weitere Schlüsse auf den Umgang mit Ihrem Hund zu. Das Tier stellt so oder so ein Risiko dar, dass es aber das Anleinen verweigert, Ihnen also nicht gehorcht, erhöht das Schadenrisiko für Dritte ungemein.

Meine Empfehlung: schleunigst dem Tier manieren anerziehen und ein adäquates Verhalten. Andernfalls könnte es nach einer Anzeige bei den Behörden zu Problem kommen, da man Ihre Zuverlässigkeit anzweifeln könnte und Sie ein Verbot der Haltung und Führung von Hunden risikieren.

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