Gut möglich.

Du kannst es zwar probieren und niemand macht sich hier pauschal irgendetwas schuldig.

Jedoch:  aufgrund deines Alters ist der Vertrag schwebend unwirksam, da du mit 16 nur beschränkt geschäftsfähig bist.

Bekommen deine Eltern dieses Geschäft mit und sind mit diesen nicht einverstanden, dann können sie den Vertrag widerrufen.

Der Händler müsste in dem Fall das Geld in voller Höhe erstatten. Bekommen deine Eltern nichts mit, dann ist alles cool, sofern dein Kartenlimit es zulässt.

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Es wird nur behauptet, dass du angeblich ein Abo abgeschlossen hast.

Nachweisen kann man dir den Abschluss und eine eventuell daraus resultierende Leistung jedoch nicht. Folglich musst du nicht zahlen.

Wenn, dann muss zudem der Aboanbieter dir seine angebliche Leistung separat in Rechnung stellen.

Dein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nur eigene Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen Dritter darf ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden gerade nicht in Rechnung stellen.

Schreib deinen Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dabei deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir eine kostenlose Drittanbieter Sperre einzurichten.

Fordere ihn weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus resultierenden Abbuchungen zu erstatten. 

Füge deiner E-Mail unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck bei.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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