Grundsätzlich kann jedes Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Du kannst zu jeder Zeit deines Probearbeitsverhältnisses eine Kündigung einreichen - ohne Bekanntgabe von Gründen. Sie muss nicht persönlich beim Filialleiter abgeben werden. Es obliegt dann der betrieblichen Infrastruktur dass dieses Schreiben intern weitergeleitet wird. Beispielsweise kannst du auch per Mail kündigen. Es ist nicht erforderlich, dass der Chef die Kündigung am selben Tag erhält - jedoch sollte der Betrieb informiert sein.

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Hat sie nicht reagiert, dann ist das dass Problem der Kundin. Die Chefin kann es zwar der Kundin aus Kulanz zurückgeben, jedoch ist es für sie nicht verpflichtend es aus eigener Tasche zu bezahlen - schließlich kann die Kundin nicht nachweisen, dass es tatsächlich Wechselgeld gab und/oder sie es nicht doch schon bekommen hatte (da sie ja keine Rechnung hat).

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Nein. Ärzte dürfen in Deutschland generell keine „Notfälle“ abweisen - jedoch sieht es in der Praxis leider anders aus. Im Zweifel die nächstgelegene Klinik aufsuchen oder, bei akuten Problemen, den Rettungsdienst alarmieren.

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Das die Klausur nicht anerkannt wird, ist nahezu ausgeschlossen - da sie für gewöhnlich unter Aufsicht stattfinden. Zudem stimmen die restlichen Daten ja überein. Ich würde mir keine Sorgen machen.

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