von der RA-Seite deutsche-Anwaltshotline.de kannst Du folgendes entnehmen:
Zitat:
"In Deutschland gibt es - im Gegensatz zu anderen Ländern - kein "Bundesarbeitsgesetz" oder "Arbeitsgesetzbuch", sondern viele einzelne Gesetze, die zusammen unter den Begriff "Arbeitsgesetze" fallen.
Wichtige Arbeitsgesetze sind zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungs- sowie das Bundesurlaubsgesetz. Aber auch das Mutterschutzgesetz oder das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit zählen zu den Arbeitsgesetzen. Zahlreiche Regelungen, wie zum Beispiel die Kündigungsfristen, finden sich auch direkt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ein weiteres sehr wichtiges Gesetz ist da Tarifvertragsgesetz, da bekanntlich Tarifverträge direkt oder indirekt die eigentliche Grundlage vieler Arbeitsverhältnisse bilden. Auch des Betriebsverfassungsgesetz ist hier unbedingt zu nennen, da dieses die Grundlage für das Mitspracherecht der Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten bildet. Die wünschenswerte Zusammenfassung all dieser verschiedenen Gesetze in einem Arbeitsgesetzbuch wurde schon häufig angestrebt, ist bisher aber stets an politischen Widerständen gescheitert.
Zitat Ende.