kann ja, muss aber nicht. kommt drauf an was du für eine ausbildung hast. wen du zB irgendeinen job geamcht hast der immernoch viel gesucht wirst, kannste es eigentlich vergessen. kommt halt drauf an, vielleicht kannst du aus gesndheitlichen gründen deinem alten beruf nicht mehr nachgehen, dann schon eher. aber du musst quasi schon dann ein FESTES arbeitsangebot haben damit sie es überhaupt in erwägung ziehen. und meist bekommt man ihn auch nicht komplett bezahlt. i.d.r. strecken sie dir das geld vor. das kann auch so aussehen das du 40% "geschenkt" bekommst und die anderen 60% in raten beim AA abbezahlst.