Einfach mal § 169 StGB Googeln: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Die Formulierung lautet "Wer" und nicht "Mann". D.h. gilt also auch für Frauen.

In Deutschland gibt es im Jahr laut offinziellen Statistiken etwa 15.000 Fälle von sxuellem Missbrauch von Kindern. Das sind 40 am Tag. Die Dunkelziffer ist allerdings noch erheblich höher. Das Thema ist also mittelmäßig Lustig.




...zur Antwort

Meiner war leider überhaupt nicht cool. Es gibt ein paar Fehler, die bedeuten das absolute Aus. Das ist auch so in der Prüfungsordnung geregelt. Hier hast Du eine Liste von Fehlern, die Du auf keinen Fall begehen solltest: http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinpruefung/fehler-2/ . Am Schlimmsten ist sicher, das Überfahren einer roten Ampel oder das Übersehen eines Stopp-Schildes. Aber ich bin beim erstem Mal durchgefallen, weil ich zwar an einem Stopp-Schild gehalten habe, aber von dort noch nicht ganz in die Kreuzgung sehen konnte. Deshalb bin ich einen Meter ganz langsam vorgerollt und dann zügig weiter gefahren, weil weit und breit nichts kam. Ich hätte aber nach dem Rollen noch mal voll zum Stehen kommen müssen. Ich danchte zwar die Welt geht unter und musste dann ein paar Wochen bis zum nächsten Versuch warten, aber irgendwann hat es geklappt ;-)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.