Hi Tim,
ja, dies ist erlaubt.
Lehrer können bis zu 4 Stunden Nachsitzen anordnen. Alles andere muss von der Schulleitung verordnet werden.
Hier ein Zitat von Wikipedia: "Das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass ein Nachsitzen von bis zu zwei Unterrichtsstunden durch den Lehrer angeordnet werden kann. Ein Nachsitzen von bis zu vier Stunden muss durch den Schulleiter angeordnet werden."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachsitzen