Die Erbbaurechtsverträge beinhalten in der Regel immer eine Verlängerungsklausel von weiteren 50 Jahren.

Daher bitte im ersten Schritt prüfen, wie alt ist der laufende Vertrag. Ich habe schon viele Erbbachtgeber betreut, die bei Käuferwechsel auch gerne einen neuen Vertrag - dann mit neuen 99 Jahren - abschließen.

Oft gibt es auch die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben. Bei den aktuell niedrigen Zinsen macht das Sinn.

Ein Haus wird durch ein Erbbaurecht immer nur eingeschränkt beliehen werden können.

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