Womöglich nur der Ort ohne eine Hausanschrift. Im Reisepass steht ja auch keine Hausanschrift, ist aber trotzdem ein gültiges Ausweisdokument. Meine Frau ist EU-Ausländerin, bekommt in Deutschland keinen Perso, hat aber eben ihren Pass, mit dem sie bei Behörden alles erledigen kann. Sie hat damit auch eine EU-ID ausgestellt bekommen, mit der sie dann Behördengänge auch online erledigen kann. Und auch die Aufnahme ihrer Tätigkeit im ÖD war mir alleiniger Vorlage des Passes möglich. Der Perso wird im Deutschland m. E. überbewertet. Manche Staaten kennen m. W. gar keinen Perso, z. B. UK.

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Stimme hier zu, dass es kein Kriegsverbrechen sein dürfte. Das Recht schützt einen sich im Kampf befindlichen Soldaten nur dann davor, weiter bekämpft zu werden, wenn der Soldat erkennbar anzeigt, den Kampf einstellen zu wollen, z. B. durch das Ablegen der Waffwn und Heben der Hände. Auch wenn damit Rechte eingefordert werden, kann es trotzdem schiefgehen. Gefechte sind Situationen höchster nervlicher Anspannung und Bewegung. Wenn vor dem eigenen Kampfstand plötzlich jemand auftaucht und mit den Händen rumfuchtelt, weil er sich ergeben will, kann im Chaos natürlich trotzdem etwas schiefgehen und er wird erschossen. Auch ein Kampfjetpilot im Sprung sieht nicht, dass sich sein Ziel am Boden schon ergeben hat. Das wäre dann wohl nur schwerlich als Kriegsverbrechen einzuordnen, da der Vorsatz fehlt.

Soldat James Ryan habe ich einmal gesehen. Nichts für mich. Finde "Der längste Tag" besser.

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