Antwort
Ja das geht. In Bayern hast du die Möglichkeit zum ÖJV zu gehen und die Brauchbarkeitsprüfung zu machen ... auch mit einem Shiba Inu. Der Einsatz von brauchbaren Hunden i. S. d. Art. 39 BayJG erfolgt darüber hinaus entsprechend der Einschätzung aufgrund der konkreten Einzelfallumstände AUCH durch den Jagdleiter.