1. Siehe Parkordnung
  2. Aufsichtspflicht

Kinder unter 16 Jahren müssen grundsätzlich von aufsichtsführenden Personen begleitet werden. Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entsteht.