Natürlich kann man das nicht, weil eine Inventur sowieso kein klares Bild ergibt, aufgrund von Fehlbuchungen und anderen Ladendiebstählen. Es wäre absurd. Einen Artikel dabei zu haben, den auch der Laden verkauft, wie einen Bonbonpackung etc., das ist kein Grund, Ladendiebstahl zu vermuten. Hat aber jemand etwas beobachtet, dann ist das eine andere Sache. Über Zweifelsfälle entscheidet der Richter.

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