Wenn Du 1400Kg bis 12 % ziehen darfst und bei 8% 1600kg, dann
kannst Du locker, wenn Du die 8 % nicht übersteigst den Wohnwagen bis
1500Kg beladen. Sogar bis 12 % Steigung dürftest Du bei einer Stützlast
von 75kg den Wohnwagen mit 1475Kg ziehen. Den Wert der Stützlast von
75Kg nämlich darfs Du noch darauf addieren.Darum 1475 Kg bei 12%.
Dann kannst Du allerdings, den Wohnwagen bei Fahrten über 8% , also bis 12% Steigung nicht mehr zusätzlich beladen, da die 1475 Kg die absolute Grenze darstellen mit eingerechneter Stützlast. Wenn Du z.B. einen Anhänger oder Wohnwagen mit 1475 Kg Leergewicht ziehen möchtest. Du kannst also Deinen Anhänger mit Deinem Leergewicht von 1260 Kg bis 12% Steigungen bis höchstens 1475 Kg beladen und ziehen.
Da Du einen TDI fährst, denke ich mal, wird dieser vielleicht genug Kraftreserven, also Drehmoment besitzen.Darum solltest Du aber auch gut auf die Beladung achten. Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn das Auto im Verhältnis zum Anhänger gut beladen wird, für das Fahrverhalten (Gewicht Zugmaschine und Gewicht Anhänger). Wenn Du das Auto mit mehr Kg belädst, als den Anhänger ist das schon mal nicht schlecht. Gut wäre auch wegen des Frontantriebes, damit die Hinterachse etwas entlastet wird, wenn Du eine Nevaueregulierung einbauen lassen könntest. Dann ist der Anhänger auch besser stabilisiert und drückt nicht so auf´s Heck des Autos. Manche Fahrzeuge knicken manchmal schön hinten ein, aber nicht alle. Das Auto sollte nach Möglichkeit nicht sehr viel weniger wiegen als der Anhänger. Als Beispiel Leergewicht Auto ca.1400 Kg und Anhänger maximal 1600 KG. Gutes Verhältnis würde ich sagen. 1300Kg Leergewicht und 1600 Kg Anhänger eher schlecht. Dann sollte man das Auto mehr beladen, als man im Anhänger dazu packt. Natürlich ist es von Vorteil, gerade auch an Steigungen, wenn die maximale Anhängelast nicht voll Ausgenutzt wird, wegen der Kraftreserven. Viele Autohändler, laut meinen Erfahrungen sagen gerne, klar wenn Du 1400 Kg ziehen darfst bei 12 % Steigung, warum nicht, steht ja so drin in den Unterlagen und ist dafür somit ausgelegt. Das verhält sich so in etwa, wenn Du ein 90 PS Auto hättest, voll besetzt mit 4 Personen, Kofferraum voll beladen und möchtest auf der Landstraße oder Autobahn einen LKW überholen, dann merkst Du erst mal wie die Zeit verstreicht, weil Dir die Reserven fehlen, für das zügige Überholmanöver, weil das Auto mit viel Masse unterwegs ist.
Egal ob Du 8% Steigungen fährst oder 12%. Die Stützlast darf
grundsätzlich dazu addiert werden. Da Du den Wohnwagen aber nur bis 1500
Kg beladen darfst, kannst Du die Stützlast aber in diesem Fall nicht
auf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens dazu addieren, sprich
1575 Kg bis 8% Steigung, auch wenn Du 1600Kg ziehen dürftest. Das
höchstzulässige Gesamtgewicht von 1500Kg des Wohnwagens wäre somit
überschritten. Das höchstzulässige Gespanngewicht muss auch eingehalten
werden.