Wenn Du 1400Kg bis 12 % ziehen darfst und bei 8% 1600kg, dann
kannst Du locker, wenn Du die 8 % nicht übersteigst den Wohnwagen bis
1500Kg beladen. Sogar bis 12 % Steigung dürftest Du bei einer Stützlast
von 75kg den Wohnwagen mit 1475Kg ziehen. Den Wert der Stützlast von
75Kg nämlich darfs Du noch darauf addieren.Darum 1475 Kg bei 12%.

Dann kannst Du allerdings, den Wohnwagen bei Fahrten über 8% , also bis 12% Steigung nicht mehr zusätzlich beladen, da die 1475 Kg die absolute Grenze darstellen mit eingerechneter Stützlast. Wenn Du z.B. einen Anhänger oder Wohnwagen mit 1475 Kg Leergewicht ziehen möchtest. Du kannst also Deinen Anhänger mit Deinem Leergewicht von 1260 Kg bis 12% Steigungen bis höchstens 1475 Kg beladen und ziehen.

Da Du einen TDI fährst, denke ich mal, wird dieser vielleicht genug Kraftreserven, also Drehmoment besitzen.Darum solltest Du aber auch gut auf die Beladung achten. Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn das Auto im Verhältnis zum Anhänger gut beladen wird, für das Fahrverhalten (Gewicht Zugmaschine und Gewicht Anhänger). Wenn Du das Auto mit mehr Kg belädst, als den Anhänger ist das schon mal nicht schlecht. Gut wäre auch wegen des Frontantriebes, damit die Hinterachse etwas entlastet wird, wenn Du eine Nevaueregulierung einbauen lassen könntest. Dann ist der Anhänger auch besser stabilisiert und drückt nicht so auf´s Heck des Autos. Manche Fahrzeuge knicken manchmal schön hinten ein, aber nicht alle. Das Auto sollte nach Möglichkeit nicht sehr viel weniger wiegen als der Anhänger. Als Beispiel Leergewicht Auto ca.1400 Kg und Anhänger maximal 1600 KG. Gutes Verhältnis würde ich sagen. 1300Kg Leergewicht und 1600 Kg Anhänger eher schlecht. Dann sollte man das Auto mehr beladen, als man im Anhänger dazu packt. Natürlich ist es von Vorteil, gerade auch an Steigungen, wenn die maximale Anhängelast nicht voll Ausgenutzt wird, wegen der Kraftreserven. Viele Autohändler, laut meinen Erfahrungen sagen gerne, klar wenn Du 1400 Kg ziehen darfst bei 12 % Steigung, warum nicht, steht ja so drin in den Unterlagen und ist dafür somit ausgelegt. Das verhält sich so in etwa, wenn Du ein 90 PS Auto hättest, voll besetzt mit 4 Personen, Kofferraum voll beladen und möchtest auf der Landstraße oder Autobahn einen LKW überholen, dann merkst Du erst mal wie die Zeit verstreicht, weil Dir die Reserven fehlen, für das zügige Überholmanöver, weil das Auto mit viel Masse unterwegs ist.

Egal ob Du 8% Steigungen fährst oder 12%. Die Stützlast darf
grundsätzlich dazu addiert werden. Da Du den Wohnwagen aber nur bis 1500
Kg beladen darfst, kannst Du die Stützlast aber in diesem Fall nicht
auf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens dazu addieren, sprich
1575 Kg bis  8% Steigung, auch wenn Du 1600Kg ziehen dürftest. Das
höchstzulässige Gesamtgewicht von 1500Kg des Wohnwagens wäre somit
überschritten. Das höchstzulässige Gespanngewicht muss auch eingehalten
werden.

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Was einige vielleicht auch nicht wissen, wenn man bei 12% Steigung 1500Kg ziehen darf und bei 8 % Steigung 1700Kg, dann darf man grundsätzlich, solange man nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zuges oder Gespannes nicht überschreitet, sogar den Wert der Stützlast noch rauf rechnen. Das heißt,man dürfte dann tatsächlich, bei einer Stützlast von z.B. 80 Kg, bei 12% Steigung 1580kg und bei 8% Steigung 1780 Kg ziehen, insofern natürlich auch das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschritten wird.

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Eigentlich denkt man ja umso geringer die Steigung ist, um so mehr darf man ziehen, aber ich denke eigentlich dem ist nicht so, weil in Deutschland die maximale Anhängelast in den Fahrzeugpapieren, bei zumidest bis 8% Steigung angegeben werden kann oder darf. Soll heißen, dass, egal wie flach das Land ist z.B. bei angegebenen 1600 Kg bei 8% in den Papieren auch im Flachland diese 1600 Kg leider nicht überschritten werden dürfen. Andere Fahrzeughersteller geben auch nur höhere Anhängelasten bis 10 % Steigung manchmal frei. Kann mich auch irren, aber ich glaube so ist dies wohl gemeint bzw. gesetzlich festgelegt, es sei denn man bekommt vom Hersteller auf Anfrage einer höheren Anhängelast unter bestimmten Voraussetzungen oder Vorgaben (Änderungen am Fahrzeug) eine Freigabe mit Gutachten.

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Ich denke mal, was er mit seiner eigentliche Frage bezweckt, ist die : Wenn er z.B. 1200 Kg bis 12 % Steigung ziehen darf, ob er dann, wenn er diese 12 % nicht nutzt im Flachland, ohne nennenswerte Steigung demnach auch die 1200Kg überschreiten darf und somit eventuell sogar 1800 Kg z.B. im Flachland ziehen könnte, auch wenn er unter die 8 % Steigung bleibt, wobei er bis 8 % vieleicht 1600 Kg ziehen dürfte. Würde mich auch interessieren, da Anhängelasten immer in Bezug auf oder mit einer bestimmten Steigung genannt werden.

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