Der Hersteller bzw Verkäufer hat 2 Jahre Gewährleistungspflicht. dh wenn der Gegenstand vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nicht mehr funktioniert muss der Verkäufer ihn reparieren (bzw reparieren lassen). Wenn diese Nachbesserung 3x fehlgeschlagen ist kannst du auf ein neues bestehen oder vom Kauf zurücktreten.

Allerdings gilt nach 6 Monaten ab Kaufdatum die Beweislastumkehr. Heißt: Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Hersteller nachweisen, dass du es kaputt gemacht hast, bzw, dass es bei Verkauf einwandfrei war (was ja auch bedeutet, dass es nicht innerhalb 2 Jahren zu derartigen Fehlern kommt). Nach 6 Monaten musst du nachweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand.

Steht aber alles ausführlich im BGB.

--> www.gesetze-im-internet.de

Beim Hersteller musst du dich nicht melden, das kannst du dem Verkäufer überlassen. Der Verkäufer hat dir das Ding verkauft, also wend dich an den, der hat sich dann zu kümmern.

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Meines Erachtens müsste die Berechnung folgendermaße aussehen:

52 Karten, davon 4 Asse

Chance auf ein Ass bei der ersten Karte = 4/52 = 1/13

Dann sind noch 51 Karten über, davon 3 Asse

Chance dann ein Ass zu ziehen = 3/51 = 1/17

Multipliziere die beiden Chancen:

1/13 x 1/17 = 1/221

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Mit "Syntax" wird allgemein hin der Satzbau bezeichnet. Die Worte stehen bei korrekter Syntax an der richtigen Stelle (vereinfacht: Subjekt - Prädikat - Objekt).

Syntax ist damit nur ein Bestandteil von Grammatik. Bei der Grammatik kommt es ja zB auch auf die richtige Deklination von Verben und die Benutzung der richtigen Zeiten an

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