Du kannst dir Sachen so lange einstecken, bis du die Kasse passierst. Wenn du den Gegenstand nach der Kasse immer noch in deinen Sachen hat, ohne ihn zu bezahlen, ist es ein Diebstahl.

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das ist schon Thema in Gerichtsurteilen. Und zwar haben Prepaid-Anbieter die Kunden später abkassiert, nachdem Sie das vorausgezahlte Guthaben verbraucht hatten. Da kam dann eine Rechnung (zum Teil über mehrere Tausend Euro, weil die Datendienste wie Internet nicht ausgestellt waren) und bei NIchtzahlung ein Inkasso oder Mahnbescheid. Ich meine, die Gerichte haben verbraucherfreundlich entschieden. Nichtsdestotrotz würde ich nach Verbrauchen des Guthabens darauf achten, dass die Datendienste ausgestellt sind! Google einfach mal das Thema (ich glaub das war auch in Akte 2011 in Sat 1)

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