Leicht gegoren. Und der Zucker konserviert. Wenn oben kein Schimmel ist, kann man den trinken,

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Nein ist nicht overdressed. Ist sehr gut so. BMW ist sehr konservativ

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Einen Tag. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht wurden u.a. die Regelungen über die Ausführungsfristen für Überweisungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst. Nach § 675s BGB gelten die folgenden Fristen:

1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR

2 Tage für Überweisungen, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden

4 Tage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen unbeschränkt für Überweisungen außerhalb des EWR.

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Das ist der Gegengesang. Ein Abbild des Lebens. Liebe gibt Gegenliebe. Aggression gibt Gegenreaktion. Wie in der Kirche so auch hier :-)

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Segelschein oder sonstige Qualifikationsscheine werden nicht unbedingt verlangt. Aber man muß nachweisen, daß man zu Führung einer Yacht die Kenntnisse hat.

So verlangen es die meisten Vercharterer, etwas Moorings. Hilfreich dabei ist natürlich wenn man einen Segelschein oder den besser den SFB See vorweisen kann. Oder entsprechende Nachweise. Dazu muß man meiste einen Fragebogen ausfüllen. Wer da nicht genügend Kenntnisse vorweisen kann bekommt von seriösen Verschartern kein Boot.

Ich habe allerdings in der Karibik auch schon mehrmals ein Schiff gechartert und wurde nach nichts gefragt, außer Geld.

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